Es liege keine Belästigung vor, urteilte der Bundesgerichtshof, der WLAN-Betrieb werde nicht gestört. Eine Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out) reiche aus. mehr →
Es liege keine Belästigung vor, urteilte der Bundesgerichtshof, der WLAN-Betrieb werde nicht gestört. Eine Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out) reiche aus. mehr →