§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle nachstehenden Lieferungen, Leistungen und Angebote der HU-Dev Inh. S. Hufsky folgend HU-Dev genannt als Auftragnehmer. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von HU-Dev schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch schriftlichen Auftrag festgelegt.

§ 3 Abnahme und Leistungsumfang

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme oder Programmteile sowie die Hardware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Installation oder Übernahme der Programme oder Programmteile, sowie Hardware keine Beanstandungen erhoben hat. Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienkräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. HU-Dev ist berechtigt mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen. HU-Dev ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bitte beachten Sie dass es bei Druckprodukten je nach Größe und Vorlage zu Abweichungen der Farben des Druckbildes sowie der Position des Druckbildes und Größenabweichungen von bis zu 3mm kommen kann.

§ 4 Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. HU-Dev ist an die gegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Wochen ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Falle werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Bei Feststellung eines Defekts bei einer Überprüfung, bei der das Gerät nicht bei HU-Dev repariert wird oder repariert werden kann, berechnen wir eine Pauschale von 25,-€ zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer zur Deckung der Überprüfungskosten. Für die Meldung von Störungen und deren Beseitigung erhebt HU-Dev eine Gebühr in Höhe von 25,-€ zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer sowie evtl. anfallender Telefongebühren des Dienstanbieters. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. vor 08:00 Uhr bzw. nach 20:00 Uhr erhebt HU-Dev einen Zuschlag in Höhe von 5,-€ zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Telefonische Hilfe oder Beratung bzw. Fernwartung sowie Beratung oder Hilfer per E-Mail oder über unser Support-Ticket-Center rechnen wir mit 0,50€ pro angefangene Minute ab.

§ 5 Lieferfristen

Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von 14 Tagen berechtigt. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, Unvorhergesehene Ergebnisse und Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung , Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien HU-Dev für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der weiteren Ausführung des Auftrags. Bei Lieferverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist von HU-Dev entsprechend. Bei Lieferungsschwierigkeiten von Vorlieferanten ist HU-Dev nach Absprache mit dem Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 6 Gefahrübergang und Gewährleistung

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Auftragnehmer(in) verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle Frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem.Ziff.3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung, dies gilt auch für Veränderungen an der ausgelieferten Konfiguration der Soft- & Hardware einer PC-Anlage. Für Mängel, die durch Natürliche Abnutzung, fehlerhafte, nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft HU-Dev keine Gewährleistungspflicht. Beanstandung der Ware oder Leistungen von HU-Dev müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang, schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeit kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, dies gilt nur, wenn 2 Nachbesserungsversuche die sich HU-Dev ausdrücklich vorbehalten nicht zum gewünschten Erfolg führen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Haltung sind sowohl gegen HU-Dev als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Vernichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder der Schaden auf dem Fehler zugesicherter Eigenschaften beruht. HU-Dev haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Dienstbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von Pflichten seitens HU-Dev verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluss die Auftragnehmerin vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen musste, jedoch höchstens auf den zweifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall. HU-Dev übernimmt für eventuell defekte Hardware oder eventuellen Datenverlust durch HU-Dev und/oder eine Reparatur durch HU-Dev keine Haftung.

§ 8 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von HU-Dev sofort nach Rechnungsstellung Bar ohne Abzug oder durch Bankeinzug zahlbar. Dies gilt insbesondere für Neukunden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurück genommen werden. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist HU-Dev berechtigt, fällige Leistungen beim säumigen Auftraggeber sofort einzustellen, jedoch spätestens bis zum Eingang der noch offenen Rechnungssumme. Für eintretende Schäden hieraus übernimmt HU-Dev keinerlei Haftung! Sollte ein vereinbarter Bankeinzug (Lastschriftverfahren) durch die Bank zurück genommen werden, so wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,-€ mindestens jedoch die Höhe der Gebühren der Bank fällig.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von HU-Dev gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von HU-Dev. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von HU-Dev stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Investitionskosten trägt der Auftraggeber. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an HU-Dev ab und HU-Dev ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnungen und in ihrem Nahmen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsbedingungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Nutzungsrecht an gelieferter Software dürfen nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Absprache und nur nach vollständiger Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung genutzt werden. HU-Dev gibt schon jetzt nach Weisung des Auftraggebers vollbezahlte Lieferrungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.

§ 10 Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in dem Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seine Zahlungsfähigkeit begründen, ist HU-Dev berechtigt ihre Lieferungen und Leistungen zurückhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist HU-Dev zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Waren in Verzug, ist HU-Dev nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt HU-Dev Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn HU-Dev einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden Nachweist.

§ 11 Schutzrechte

Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrecht an den HU-Dev verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteile oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei HU-Dev. Der Auftraggeber haftet HU-Dev gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann HUDev – unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne dass ein entstandener Schaden durch HU-Dev im Einzelnen nachgewiesen werden muss. Macht HU-Dev neben der Vertragsstrafe Schadensansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet. Sämtliche von HU-Dev gelieferten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der gesonderten Genehmigung von HU-Dev.

§ 12 Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 13 Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt HU-Dev und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenden Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (§26BDSG) zu verarbeiten, geheim zu halten und nach Auftragsabschluss zu vernichten.

§14 Software

(1) Allgemein
Es wird darauf hingewiesen, dass HU-Dev Software sorgfältig entwickelt und getestet hat. Dennoch kann keine Fehlerfreiheit für alle Anwendungs- und Plattformbedingungen gewährleistet werden.

(2) Gebrauch
Der Gebrauch der Software ist nur im Rahmen der in den Spezifikationen und Dokumentationen der jeweiligen Software und deren erworbene Lizenz erlaubt. Nutzungen über diesen Rahmen hinaus sind nicht gestattet und können nicht unter die Gewährleistung fallen.

(3) Urheberschaft an Software
Mit Kauf der Software erhält der Kunde lediglich ein in der Lizenz definiertes Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Software ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Der Kunde darf die Software ausschließlich im erworbenen Lizenzumfang verwenden. HU-Dev (Inh. Sebastian Hufsky) hält sich bei Zuwiderhandlungen Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Schritte vor.

§15 Schlussbestimmungen

Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von HU-Dev (Inh. Sebastian Hufsky) (Zeulenroda-Triebes). Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von HU-Dev für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten. HU-Dev ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von HUDev (Inh. Sebastian Hufsky) personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

Stand: August 2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen 24. April 2019